Einreise und Visa

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist zur Einreise nach Südafrika für touristische Zwecke kein Visum erforderlich. Bei Ankunft erhalten Sie ein sogenanntes „visitor‘s visa“, das in der Regel für maximal 90 Tage gilt.

 

Um ein „visitor‘s visa“ zu erhalten, muss der Reisepass noch mindestens 30 Tage über das Ausreisedatum aus der Republik Südafrika hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke enthalten. Anerkannt wird auch ein vorläufiger Reisepass mit Lichtbild, derselben Gültigkeit und zwei freien Seiten.

 

Zur Einreise nach Südafrika werden ausschließlich maschinenlesbare Reisepässe akzeptiert. Sollte der Pass manuell verlängert worden sein, ist dieser für eine Einreise nach Südafrika nicht gültig.


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Die Einreise mit Kind oder Kindern

Ab sofort benötigen Eltern bei der Einreise mit Kindern nach Südafrika neben gültigen Reisepässen keine zusätzlichen Dokumente mehr für die Kinder. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind in Südafrika einreist oder das Kind von einer dritten Person begleitet wird. Bis zuletzt mussten je nach Familienstand noch beglaubigte Geburtsurkunden aller mitreisenden Kinder sowie eine Einverständniserklärung der weiteren Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Minderjährige, die komplett allein einreisen, benötigen weiterhin zusätzliche Dokumente. Die vereinfachten Einreisebestimmungen sind am 8. November 2019 in Kraft getreten.

 

Weitere Informationen unter:

www.dha.gov.za/index.php/statements-speeches/621-updated-advisory-new-requirements-for-children-travelling-through-south-african-ports-of-entry


Zoll

Nach Südafrika dürfen folgende Waren zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten und 20 Zigarren, 250 Gramm Tabak, 2 Liter Wein, 1 Liter Spirituosen, 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette.
Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol und keine Tabakprodukte einführen.

 

Die Einfuhr von Fremdwährung ist erst ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die für die Landeswährung geltende Grenze liegt bei 25.000 ZAR. Bei der Ausfuhr dürfen nicht mehr als 5.000 Rand mitgeführt werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährung gilt der bei der Einreise deklarierte Betrag. Gebrauchte persönliche Gegenstände sind in der Regel zollfrei.

Es ist hingegen verboten Waffen (nur mit Genehmigung), Drogen, Handelswaren, Lebensmittel oder Pflanzen- und Tierprodukte nach Südafrika einzuführen.


Auswärtiges Amt

Wenn du rechtlich verbindliche und stets aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Zoll und Visum für Südafrika suchst, lohnt sich ein Blick auf die Webseite des Auswärtigen Amtes. Dort findest du speziell für deutsche Staatsbürger ausführliche Hinweise inkl. etwaiger Änderungen, Reise- und Sicherheitshinweise sowie Links zu konsularischen Diensten. 
Link zum Auswärtigen Amt >>